Herzlichen Glückwunsch dazu, dass Sie den mutigen Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben! Sicherlich haben Sie in diesem ersten Jahr viel Zeit, Energie und Leidenschaft in Ihr Unternehmen gesteckt. In dieser Phase ist es zwar für viele Gründerinnen und Gründer noch eine Herausforderung, Gewinne zu erzielen, aber wenn es um das Thema Buchhaltung geht, gibt es spezielle Möglichkeiten, von denen Sie profitieren können.
In diesem Blog-Beitrag werden wir Ihnen einige wertvolle Tipps und Tricks vorstellen, mit denen Sie die Buchführung im ersten Geschäftsjahr optimieren können.
Kurz- oder Langjahr – was ist das?
Ein Geschäftsjahr dauert bei allen Unternehmen 12 Monate. Nur das erste Jahr nach der Gründung kann davon abweichen - es gibt zwei Alternativen: Das Kurzjahr (auch Rumpfjahr genannt) oder das Langjahr.
Ein Beispiel:
Bei einer Unternehmensgründung am 1. Juli kann der Jahresabschluss noch in diesem oder erst im folgenden Steuerjahr erfolgen; das erste Geschäftsjahr dauert also 6 oder 18 Monate. Aber Achtung: Wie lange das erste Geschäftsjahr maximal sein darf, hängt vom kantonalen Steuerrecht ab. Die Höchstdauer des ersten Geschäftsjahres beträgt in einigen Kantonen 23 Monate in anderen 15 Monate.
Warum ein Kurz- oder Langjahr führen?
Mit der Wahl der Dauer des ersten Geschäftsjahres gilt es, Steuervorteile auszunutzen: Häufig fallen im ersten Geschäftsjahr hohe Investitionen an, weshalb es sich lohnen kann, ein Langjahr zu wählen. So können die anfänglichen hohen Aufwände mit den später anfallenden Erträgen verrechnet werden.
Geschäftsjahr immer abweichend vom Kalenderjahr
Es muss nicht für alle Firmen sinnvoll sein, das Geschäftsjahr entsprechend dem Kalenderjahr zu führen. So kann es für Unternehmen, beispielsweise in der Tourismusbranche, steuerlich sinnvoll sein, mit einem Geschäftsjahr eine volle Saison abzudecken. Dazu empfiehlt das KMU-Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft: «Aus steuerlichen Gründen sollte der Abschluss vor dem Beginn der Hochsaison liegen, weil das dann aufgefüllte Lager bei der Reservebildung von Vorteil sein kann.» Aber auch bei einem unterjährigen Geschäftsjahr gilt: Die MwSt.-Abrechnung orientiert sich immer am Kalenderjahr.
Unsere Tipps
Damit sowohl beim Jahresabschluss wie auch bei der Steuererklärung keine bösen Überraschungen auftreten – gerade beim Langjahr – empfehlen wir , bei der Buchhaltung auf folgendes zu achten:
Treuhand
Revision
Firmengründung
Mehr Informationen