Fiskalvertretung

Zuverlässige Schweizer Fiskalvertretung für Ihr Unternehmen 

Mit unserer Fiskalvertretung unterstützen wir Sie umfassend, übernehmen zuverlässig alle steuerlichen Verpflichtungen und bieten Ihnen fundierte Beratung – individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse internationaler Unternehmen und zu fairen Preisen.

Unsere Preise

Ledger only

ab 300 CHF/Abrechnung


Ein weisses Häkchen in einem schwarzen Kreis auf weissem Hintergrund.

 Erstellung MwSt-Abrechnungen 

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 Einreichung MwSt-Abrechnungen 

Ein weisses Häkchen in einem schwarzen Kreis auf weissem Hintergrund.

Korrespondenz mit Steuerbehörde


ab 500 CHF/Abrechnung


Simple compliance

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Alles von Ledger only

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Stichprobenweise Prüfung der Ein- und Ausgangsrechnungen


auf Anfrage

Full compliance


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Alles von Simple compliance

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Prüfung der Ein- und Ausgangsrechnungen

Ein weisses Häkchen in einem schwarzen Kreis auf weissem Hintergrund.

Analyse der individuellen Bedürfnisse

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Laufende Beratung von Geschäftsfällen

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Führen der Korrespondenz und Verhandlungen mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung

Ein weisses Häkchen in einem schwarzen Kreis auf weissem Hintergrund.

Betreuung von MWST-Prüfungen der Eidg. Steuerverwaltung


Vorteile einer professionellen Steuervertretung

Eine professionelle Steuervertretung bietet Rechtssicherheit, spart Zeit und minimiert Risiken. Sie gewährleistet die Einhaltung aller steuerlichen Anforderungen, übernimmt die Kommunikation mit Behörden und ermöglicht internationalen Unternehmen den reibungslosen Zugang zum Schweizer Markt. Dank Fachwissen und individuell zugeschnittenen Lösungen profitieren Unternehmen von einer effizienten und fehlerfreien Abwicklung.

  • Beurteilung der MWST-Pflicht in der Schweiz

    Analyse, ob Ihr Unternehmen aufgrund seiner Aktivitäten und Umsätze den gesetzlichen Anforderungen zur MWST-Pflicht in der Schweiz unterliegt.

  • Anmeldung und Registrierung bei der Steuerverwaltung

    Unterstützung bei der korrekten und reibungslosen Registrierung Ihres Unternehmens bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

  • Bemühungen um straffreie nachträgliche Deklaration bei vorheriger Versäumung der MWST-Pflicht

    Beratung und Massnahmen zur freiwilligen Offenlegung und nachträglichen Erfüllung von Steuerpflichten ohne rechtliche Konsequenzen.

  • Laufende Beratung in allen steuerlichen Belangen auf der Grundlage der individuellen Situation und Bedürfnisse des Unternehmens

    Laufende Beratung in allen steuerlichen Belangen auf der Grundlage der individuellen Situation und Bedürfnisse des Unternehmens

  • Erstellung der MWST-Abrechnungen

    Präzise und termingerechte Erstellung sowie Einreichung Ihrer MWST-Abrechnungen bei der ESTV.

  • Prüfung der Vorsteuer-Abzugsmöglichkeiten

    Sicherstellung, dass Sie alle berechtigten Vorsteuerbeträge geltend machen können, um Ihre Steuerlast zu optimieren.

  • Klärung mehrwertsteuerlicher Fragen und Veranlagungen im In- und Ausland bei grenzüberschreitenden Transaktionen:

    Unterstützung bei der Einhaltung der Steuerregeln in der Schweiz und im Ausland, speziell bei internationalen Geschäftstätigkeiten.








  • Vertretung und Korrespondenz mit den Steuerbehörden im Namen des Unternehmens

    Übernahme der gesamten Kommunikation mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und anderen Behörden, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt und Fristen eingehalten werden.






Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Schreibtisch vor einem Computer.

Kostenlose Erstberatung

Vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch – gemeinsam finden wir heraus, wie wir Sie bestmöglich unterstützen können.

  • Welche Unternehmen sind in der Schweiz MWST-pflichtig?

    Alle Unternehmen, die entweder in der Schweiz ansässig sind oder Leistungen in der Schweiz erbringen und pro Jahr mindestens 100 000 Franken Umsatz aus steuerbaren und steuerbefreiten Leistungen im In- und Ausland erzielen, sind ab dem 1. Januar 2018 in der Schweiz obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig.

  • Wer benötigt eine Fiskalvertretung in der Schweiz?

    Ausländische Unternehmen haben für die Erfüllung ihrer Verfahrenspflichten eine Vertretung zu bestimmen, die in der Schweiz ihren Sitz hat (Art. 67 Abs. 1 MWSTG). Durch die Bestimmung einer Vertretung wird keine Betriebsstätte begründet (Art. 67 Abs. 3 MWSTG). 

  • Wie lange dauert die Registrierung bei den Schweizer Steuerbehörden?

    Die Registrierung der Fiskalvertretung und Mehrwertsteuer bei der Steuerverwaltung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.


  • Was passiert, wenn ich keine Fiskalvertretung habe, obwohl ich dazu verpflichtet bin?

    Ohne Fiskalvertretung riskieren Sie rechtliche Konsequenzen und Strafzahlungen, da Sie Ihre Mehrwertsteuer Pflichten im Inland nicht erfüllen.