Als Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen

Silvio Börlin • 30. November 2024

In der Schweiz haben auch Personen aus dem Ausland die Möglichkeit, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Dabei ist die Nationalität grundsätzlich kein Hindernis. Allerdings können die Voraussetzungen je nach Herkunftsland unterschiedlich sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um Ihre Geschäftsidee erfolgreich in die Tat umzusetzen und die rechtlichen Hürden zu meistern.


Mit ihrer politischen Stabilität, einer liberalen Gesetzgebung und einer kaufkräftigen Kundschaft bietet die Schweiz ideale Bedingungen für Unternehmerinnen und Unternehmer. Kein Wunder also, dass jedes Jahr Zehntausende neue Unternehmen gegründet werden. Auch ausländische Staatsangehörige können von diesen Vorteilen profitieren. Dabei unterscheidet die Schweiz zwei Kategorien von Firmengründern aus dem Ausland, die sich durch unterschiedlich hohe Anforderungen auszeichnen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Unterschiede und worauf Sie bei der Firmengründung achten sollten.

Staatsangehörige aus der EU/EFTA

Dank der Personenfreizügigkeit können Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EFTA-Staaten problemlos in die Schweiz einreisen, hier leben, arbeiten und auch eine Firma gründen. Voraussetzung für die Unternehmensgründung ist eine gültige Arbeitsbewilligung, die in verschiedenen Varianten ausgestellt werden kann. Eine Ausnahme bilden Staatsangehörige aus Kroatien: Für sie gelten seit dem 1. Januar 2023 spezielle Regelungen. Details dazu finden Sie im Abschnitt «Kroatinnen und Kroaten».

  • Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)

    Dank der Personenfreizügigkeit genügt für EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger der Ausweis B, um sich in der Schweiz selbständig zu machen. Voraussetzung ist, dass sie ihre unternehmerische Tätigkeit nachweisen können. Innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise müssen sie sich bei der zuständigen Wohngemeinde melden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.


    Für die Beantragung sind folgende Dokumente erforderlich:


    • Ein gültiger Pass oder eine gültige Identitätskarte
    • Nachweise, dass die Selbständigkeit den Lebensunterhalt für die Gründerin oder den Gründer sowie deren Familie sichert. Mögliche Nachweise sind: eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), der Eintrag in ein Berufsregister, die Anmeldung bei der Sozialversicherung (SVA) als selbständig Erwerbende oder ein Businessplan.

    Die kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden prüfen den Antrag und stellen die Aufenthaltsbewilligung aus. Diese ist zunächst für fünf Jahre gültig und berechtigt zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit in der gesamten Schweiz – allerdings gibt es für einige Berufe Einschränkungen. Eine Übersicht dazu finden Sie in der Datenbank des Bundes.


    Verliert die Gründerin oder der Gründer nach der Gründung ihre oder seine Selbständigkeit und wird auf Sozialhilfe angewiesen, erlischt das Aufenthaltsrecht. Es bleibt jedoch die Möglichkeit, in der Schweiz eine Anstellung zu suchen.

  • Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)

    Bürgerinnen und Bürger aus der EU/EFTA können sich in der Schweiz mit dem Ausweis C EU/EFTA genauso einfach selbständig machen wie Schweizerinnen und Schweizer. Staatsangehörige aus den EU-15- und EFTA-Staaten, die fünf Jahre ununterbrochen in der Schweiz gelebt haben, erhalten die Niederlassungsbewilligung C. Diese gilt für Personen aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Für Staatsangehörige aus anderen EU-Ländern wird die Niederlassungsbewilligung C erst nach zehn Jahren ununterbrochener Aufenthaltsdauer erteilt.

  • Grenzgänger

    Grenzgänger aus den EU- und EFTA-Staaten haben die gleichen Rechte wie alle anderen EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger, wenn es darum geht, in der Schweiz eine Firma zu gründen und sich selbständig zu machen. Eine wichtige Voraussetzung für Grenzgänger ist, dass sie mindestens einmal pro Woche an ihren Hauptwohnsitz im Ausland zurückkehren.


    Die kantonalen Behörden des Schweizer Arbeitsortes sind für die Ausstellung der Grenzgängerbewilligung G EU/EFTA zuständig. Diese Bewilligung ist für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig und ermöglicht es Grenzgängern, in der Schweiz ihre selbständige Tätigkeit auszuüben.

  • Kroatinnen und Kroaten

    Seit dem 1. Januar 2023 gilt für kroatische Staatsangehörige, die in der Schweiz arbeiten möchten, die sogenannte Ventilklausel. Diese besagt, dass für kroatische Bürgerinnen und Bürger nun eine kontingentierte Bewilligung erforderlich ist. Das bedeutet, dass pro Jahr nur eine begrenzte Anzahl an Arbeitsbewilligungen vergeben wird.

Staatsangehörige aus Drittstaaten

Für Personen aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten, auch Drittstaaten genannt, sind die Anforderungen deutlich höher. Diese haben grundsätzlich kein automatisches Recht, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten, weshalb sie ein Gesuch einreichen müssen. Eine Arbeitsbewilligung wird nur erteilt, wenn die Person über besondere Qualifikationen verfügt. Dazu zählen unter anderem Führungskräfte, Fachkräfte oder Personen mit einem höheren Abschluss sowie mehrjähriger Berufserfahrung.

Das Staatssekretariat für Migration stellt umfassende Informationen zu den Anforderungen und Verfahren in verschiedenen Sprachen zur Verfügung, darunter Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Arabisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Thai, Ukrainisch, Usbekisch und Weißrussisch.

Voraussetzungen nach Rechtsform

Zu den beliebtesten Rechtsformen für Unternehmensgründer in der Schweiz zählen die Einzelfirma, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Wenn Sie sich unsicher sind, welche Rechtsform am besten zu Ihrem Unternehmen passt, empfehlen wir unseren Blog zu den Rechtsformen.

Beachten Sie, dass je nach gewählter Rechtsform unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen gelten.


  • Einzelfirma

    Die Einzelfirma ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Gründerinnen und Gründer, insbesondere für kleine, personenbezogene Unternehmen. Sie gehört allein der Gründerin oder dem Gründer und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit.


    Ausländerinnen und Ausländer, die eine Einzelfirma in der Schweiz gründen möchten, benötigen grundsätzlich eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Diese werden von den kantonalen Migrationsämtern ausgestellt. Für den Sitz den Einzelunternehmung braucht es zwingend eine FIrmenadresse im Inland.


  • GmbH

    Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person, was bedeutet, dass sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Um eine GmbH in der Schweiz zu vertreten, muss mindestens eine Person ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Diese Person fungiert als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer mit Einzelunterschrift oder alternativ können zwei geschäftsführende Personen mit Kollektivunterschrift tätig sein. Diese Geschäftsführer müssen zudem eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die Schweiz besitzen.


    Für die anderen Mitglieder der Geschäftsführung ist der Wohnsitz in der Schweiz nicht erforderlich.

  • AG

    Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz erfordert im Vergleich zur Einzelfirma und zur GmbH ein relativ hohes Startkapital und einen erheblichen administrativen Aufwand. Die AG ist eine juristische Person, was bedeutet, dass sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.


    Um eine AG in der Schweiz zu vertreten, muss mindestens eine Person ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Diese Person kann als Mitglied des Verwaltungsrats mit Einzelunterschrift agieren oder alternativ müssen zwei Mitglieder des Verwaltungsrats mit Kollektivunterschrift handeln. Diese Vertreter müssen eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die Schweiz besitzen. Für andere Mitglieder des Verwaltungsrats sowie für die Aktionäre ist der Wohnsitz in der Schweiz hingegen nicht relevant.

Wenn Sie keinen Wohnsitz in der Schweiz haben und trotzdem eine GmbH oder AG gründen wollen, bietet unser Direktorenservice die passende Lösung.

Sitz Ihres Unternehmens

Für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz benötigen Sie zwingend eine Firmenadresse im Inland, unabhängig von der gewählten Rechtsform. Falls Sie keine eigenen Büroräume in der Schweiz haben, reicht auch eine sogenannte c/o-Adresse aus.

Wenn Sie über keine Firmenadresse in der Schweiz verfügen, bietet unser Domizilservice die passende Lösung.

Fazit:

Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz ist ein spannendes Unterfangen mit vielversprechenden Chancen. Mit sorgfältiger Planung, fundiertem Wissen und der richtigen Unterstützung können Sie Ihren Traum von einem erfolgreichen Unternehmen in der Schweiz in die Tat umsetzen.

Ein Mann steht vor einer weissen Tafel und schreibt darauf.
von Silvio Börlin 29. November 2024
Aktiengesellschaft, Einzelfirma oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung? Die Wahl, die Sie treffen, hat rechtliche, finanzielle, steuerliche und persönliche Konsequenzen. Diese Übersicht unterstützt Sie dabei, die passende Rechtsform zu finden, wenn Sie eine eigene Firma gründen. In der Schweiz wählen Start-ups am häufigsten eine der drei folgenden Rechtsformen gewählt: Einzelfirma , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG). Doch welche soll es sein? Welche passt zu Ihrer Geschäftsidee? Im Folgenden diskutieren wir die wichtigsten Kriterien und geben Ihnen einen Überblick über die drei wichtigsten Rechtsformen.
Ein schneebedeckter Berg mit einem See davor.
von Silvio Börlin 29. November 2024
Kantonale Steuern: Vielfalt und Autonomie Ein zentraler Bestandteil des Schweizer Steuersystems ist die Autonomie der Kantone bei der Festlegung ihrer eigenen Steuersätze. Dies führt zu einer Vielfalt an Steuersätzen im ganzen Land, da jeder Kanton seine eigene Steuerpolitik basierend auf seinen wirtschaftlichen Bedürfnissen und politischen Zielen gestalten kann. Kantonale Steuern umfassen Einkommenssteuer für natürliche Personen: Die Höhe der Einkommenssteuer variiert stark zwischen den Kantonen. Generell gilt: Je höher das Einkommen, desto höher die Steuerbelastung. Gewinn- und Kapitalsteuer für juristische Personen: Unternehmen müssen in jedem Kanton, in dem sie tätig sind, Steuern auf ihre Gewinne und ihr Kapital entrichten. Auch hier variieren die Steuersätze erheblich.
Eine Person hält ein Blatt Papier vor einem Computer.
von Melanie Giang 29. November 2024
Herzlichen Glückwunsch dazu, dass Sie den mutigen Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben! Sicherlich haben Sie in diesem ersten Jahr viel Zeit, Energie und Leidenschaft in Ihr Unternehmen gesteckt. In dieser Phase ist es zwar für viele Gründerinnen und Gründer noch eine Herausforderung, Gewinne zu erzielen, aber wenn es um das Thema Buchhaltung geht, gibt es spezielle Möglichkeiten, von denen Sie profitieren können. In diesem Blog-Beitrag werden wir Ihnen einige wertvolle Tipps und Tricks vorstellen, mit denen Sie die Buchführung im ersten Geschäftsjahr optimieren können.
Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch vor einem Computer.
von Melanie Giang 29. November 2024
Vorteile der Auslagerung der Buchhaltung bei KMU Kostenersparnis für KMU: Die Auslagerung der Buchhaltung bietet kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, Kosten zu senken. Durch die Zusammenarbeit mit externen Buchhaltungsdienstleistern sparen KMU Geld, das sie anderweitig in ihr Geschäft investieren können. Die Auslagerung eliminiert die Notwendigkeit, Buchhaltungspersonal einzustellen und zu schulen sowie teure Software und Büroausstattung bereitzustellen. Zugang zu Expertenwissen: Externe Buchhaltungsdienstleister verfügen über das Fachwissen, um Buchhaltungsprozesse effektiv zu verwalten. Die Auslagerung ermöglicht es KMU, auf das Fachwissen von Buchhaltungsprofis zurückzugreifen, die mit den neuesten Gesetzesänderungen und Best Practices vertraut sind. Dies minimiert Fehler und maximiert steuerliche Vorteile. Zeitersparnis und gesteigerte Effizienz: Die Buchhaltung erfordert eine sorgfältige Bearbeitung von Finanzdaten, die viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Durch die Auslagerung können KMU wertvolle Zeit sparen, die sie für ihr Kerngeschäft nutzen können. Externe Dienstleister nutzen automatisierte Buchhaltungssysteme, um Prozesse zu beschleunigen und die Effizienz zu steigern. Strategische Beratung Ihr Treuhänder kennt all ihre Zahlen und kann sich deshalb ein umfassendes Bild ihres Unternehmens verschaffen. Zudem ist er ein Spezialist, welcher durch die Vielzahl seiner Mandate aus verschiedenen Branchen Erfahrung in unterschiedlichsten Geschäftsfeldern mitbringt. Deshalb gehen oft treuhänderische Leistungen Hand in Hand mit einer betriebswirtschaftlichen Analyse und Beratung einher und können so einen echten Mehrwert für ein Unternehmen darstellen.
Eine Frau schläft auf einer Couch neben einem Laptop mit dem Wort „Startup“ darauf.
von Melanie Giang 29. November 2024
1. Ideenschmiede & Marktanalyse: Den Grundstein legen Am Anfang jeder erfolgreichen Gründung steht eine zündende Idee. Doch bevor Sie in Euphorie verfallen, ist eine realistische Einschätzung des Marktpotenzials unerlässlich. Tauchen Sie tief in Ihre Branche ein und analysieren Sie: Ist Ihre Geschäftsidee einzigartig und wettbewerbsfähig? Welche Zielgruppe möchten Sie ansprechen? Wie sieht die Konkurrenzsituation aus? Welche Bedürfnisse und Trends prägen den Markt? Nutzen Sie Marktforschungsinstrumente, befragen Sie potenzielle Kunden und Experten, um ein umfassendes Bild zu gewinnen. Eine fundierte Marktanalyse ist die Basis für ein tragfähiges Geschäftsmodell.
Die Zukunft der Buchhaltung für Unternehmen und Treuhänder
von Silvio Börlin 20. November 2024
Echtzeit-Zugriff auf aktuelle Finanzdaten erlaubt sofortige Entscheidungen und schnellen Datenabgleich. Automatisierte Belegverarbeitung beschleunigt die Buchung und minimiert Fehler. Regelmässige Finanzberichte können jederzeit über ihren Treuhänder generiert werden, sodass das Unternehmen jederzeit gut informiert ist. Zudem können Treuhänder während des Jahres Anpassungen an den Jahresabschlüssen vornehmen, was aufwendige Korrekturen am Jahresende reduziert. Durch den kontinuierlichen Zugriff auf Daten bieten Treuhänder zudem proaktive steuerliche Optimierungen, was die strategische Planung des Unternehmens verbessert. Diese Vorteile machen die Zusammenarbeit nicht nur effizienter, sondern auch kostengünstiger und wertvoller für beide Seiten. Die Auslagerung der Buchhaltung über SaaS-Buchhaltungssoftware ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Treuhänder.
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