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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Revision

Allgemeine Geschäftsbedin-gungen: Revision

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen «AGB» regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die Onac-counting AG behält sich vor, die AGB jeder-zeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuellen AGB können unter https://onaccounting.ch/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ eingesehen wer-den.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages
2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leis-tungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kun-den. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.
2.2. Die Korrespondenz per E-Mail wird von den Parteien als Schriftform anerkannt.
2.3. Onaccounting AG steht für eine sorgfäl-tige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.

3. Veröffentlichung und Verwendung von Berichten
3.1 Onaccounting AG übergibt dem Kunden die Ergebnisse ihrer Dienstleistungen (“Be-richte”) schriftlich oder in elektronischer Form. Die Berichte sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Entwürfe, Zwischenberichte oder mündliche Auskünfte können Abweichungen vom un-terzeichneten Bericht enthalten und sind nur mit schriftlicher Bestätigung von Onac-counting AG verbindlich.
3.2 Die Jahresrechnung und unser Revisi-onsbericht können als integrierte Bestand-teile des Geschäftsberichtes oder anderer Dokumente einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diesfalls ist der Kunde dafür besorgt, dass der Revisionsbe-richt von Onaccounting AG nur zusammen mit der von Onaccounting AG geprüften Jahresrechnung verwendet wird und die übrigen Teile des Geschäftsberichtes oder andere Dokumente damit übereinstimmen. Der Kunde wird ein Exemplar des Ge-schäftsberichtes oder der anderen Doku-mente Onaccounting AG vor Veröffentli-chung bzw. Publikation unterbreiten. Dies gilt auch für allfällige Übersetzungen.
3.3. Andere Berichte sind für den Gebrauch und zur Information des Kunden bestimmt. Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Onaccounting AG darf der Kunde solche Berichte weder als Ganzes noch teilweise kopieren, offenlegen oder zitieren, es sei denn, der Kunde ist aufgrund von Gesetz oder behördlicher Anordnungen dazu ver-pflichtet. In diesem Falle hat der Kunde O-naccounting AG vorgängig schriftlich zu in-formieren.
3.4. Der Kunde darf ohne vorgängige schrift-liche Zustimmung von Onaccounting AG weder den Namen noch das Logo von Onac-counting AG zitieren, reproduzieren oder in einer anderen Art und Weise verwenden.

4. Vertrauliche Informationen
4.1 Onaccounting AG kann im Zusammen-hang mit dem Erbringen ihrer Dienstleistun-gen vertrauliche Unterlagen oder Informati-onen sowie Personendaten über das Ge-schäft des Kunden und dessen Angestellten erlangen (“Vertrauliche Informationen”). In Bezug auf Vertrauliche Informationen hält sich Onaccounting AG an die Regelungen des Gesetzes sowie ihrer Aufsichtsbehörden und Standesorganisationen. Onaccounting AG wird vertrauliche Informationen offenle-gen, soweit sie aufgrund von Gesetz oder behördlicher Verfügungen dazu verpflichtet ist.
4.2. Zusätzlich kann Onaccounting AG ver-trauliche Informationen gegenüber ihren Mitarbeiter, fachkundige Dritte, sowie Un-ternehmen beizuziehen (Recht zur Substitu-tion) offenlegen und von diesen bearbeiten lassen, soweit diese einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht unter-stehen. Der Kunde entbindet Onaccounting AG von sämtlichen Verpflichtungen bezüg-lich der Vertraulichkeit (inkl. dem Revisions-geheimnis), die eine solche Offenlegung ver-bieten würden.
4.3. Die Arbeitspapiere sind Eigentum von Onaccounting AG. Gestützt auf die Bestim-mungen des Revisionsaufsichtsgesetzes bzw. des Finanzmarktaufsichtsgesetzes kann Onaccounting AG durch die Eidgenös-sische Revisionsaufsichtsbehörde (“RAB”) sowie die Eidgenössische Finanzmarktauf-sicht FINMA („FINMA“) zur Herausgabe von Arbeitspapieren aufgefordert werden. In solchen Fällen kann Onaccounting AG diese Arbeitspapiere auf Verlangen der RAB bzw. FINMA aushändigen. Die RAB und die FIN-MA können diese Arbeitspapiere anderen Behörden zugänglich machen.

5. Gewerbliche Schutzrechte
5.1. Der unterzeichnete Bericht gehört nach vollständiger Bezahlung dem Kunden zum Gebrauch gemäss der Vereinbarung.
5.2. Mit Ausnahme von vorbestehenden Immaterialgüterrechten des Kunden oder eines Dritten gehören sämtliche mit der Er-bringung der Dienstleistungen und dem Be-richt zusammenhängende Immaterialgüter-echte (inklusive Know-how, Arbeitsmetho-den und Arbeitsabläufe) Onaccounting AG.

6. Haftung
6.1. Onaccounting AG haftet für die gesetz-lich vorgeschriebenen Revisionsdienstleis-tungen gemäss den einschlägigen gesetzli-chen Vorschriften.
6.2. Onaccounting AG haftet, aus welchem Rechtsgrund auch immer und soweit gesetz-lich zulässig, insgesamt auf maximal die Höhe des Onaccounting AG hierfür geschuldeten Honorars.

7. Vergütung
7.1. Die Onaccounting AG rechnet das Ho-norar gemäss Auftragsbestätigung ab. So-fern nicht ausdrücklich etwas anderes ver-einbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen und dem ef-fektiven Zeitaufwand. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise an-fallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehr-wertsteuer.
7.2. Ist in der Auftragsbestätigung ein Pau-schalhonorar vereinbart worden und treten nicht vorhersehbare Umstände auf, die den Umfang des Mandates erhöhen, behält sich die Onaccounting AG vor, mit dem Auftrag-geber ein geeigneteres Buchhaltungs-Abo zu definieren. Den Teuerungsausgleich wie auch Modelländerungen behält sich die O-naccounting AG ausdrücklich vor.
7.3. Bei Zahlungsverzug des fälligen Betra-ges kann Onaccounting AG die Erbringung der Dienstleistung ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung für den Auftragge-ber aussetzen.
7.4. Erforderliche oder vom Kunden ge-wünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemes-senen Anpassung des Honorars. Onac-counting AG kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen so-wie Zwischenrechnungen für erbrachte Tä-tigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend ge-machten Beträge abhängig machen.
7.5. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Ablauf der Zahlungs-frist auf der Honorarrechnung zur Zahlung fällig. Der Schuldner gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht wie verein-bart geleistet wird. Muss der Schuldner auf-grund eines Zahlungsverzugs gemahnt wer-den, werden ihm bei jeder Mahnung 40 Franken in Rechnung gestellt. Sämtliche wei-teren Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderun-gen entstehen, gehen zulasten des Schuld-ners. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden.
7.6. Die Personen, die eine Dienstleistung der Onaccounting AG beantragen und für die Gesellschaft verantwortlich sind, haften solidarisch für die Rechnung. Bei der Prü-fung von Liquidationen übernimmt der Auf-traggeber als natürliche Person und nicht die zu prüfende Gesellschaft immer die ent-standenen Kosten.

8. Mitwirkung des Kunden
8.1. Der Auftraggeber stellt Onaccounting AG zeitgerecht und ohne besondere Auffor-derung alle für das Erbringen der Dienstleis-tungen erforderlichen Unterlagen und In-formationen zur Verfügung. Zudem infor-miert der Kunde Onaccounting AG rechtzei-tig über Ereignisse und Umstände, welche für das Erbringen der Dienstleistungen rele-vant sein können. Dies gilt auch für solche Unterlagen, Informationen, Ereignisse oder Umstände, welche erst im Verlauf des Er-bringens der Dienstleistungen oder, falls der Bericht einer Generalversammlung vorzule-gen ist, nach Ablieferung des Berichtes bis zur Generalversammlung bekannt werden.
8.2. Onaccounting AG geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind. Bei Revisionsdienstleistungen wird der Kunde Onaccounting AG eine unterzeichne-te Vollständigkeitserklärung abgeben, zu-sammen mit einem unterschriebenen Exemplar des der Vereinbarung entspre-chenden Prüfungsgegenstands (wie insb. Jahresrechnung oder andere Dokumente). In allen anderen Fällen stellt der Kunde O-naccounting AG auf Verlangen eine schriftli-che Bestätigung der Richtigkeit und Voll-ständigkeit der Informationen und Un-terlagen zu.
8.3. Führt Onaccounting AG auf Wunsch des Kunden oder aufgrund eigener Einschätzung aus Effizienzgründen, bedingt durch die Art der Dienstleistungen, ihre Arbeit in den Lo-kalitäten des Kunden durch oder nutzt sie die Computersysteme oder Telefonsysteme des Kunden, trifft der Kunde ohne Kosten-folge für Onaccounting AG die erforderli-chen Vorkehrungen betreffend Zugang, Si-cherheit, IT-Sicherheit, Räumlichkeiten, Li-zenzen, Zustimmungen, etc.

9. Beendigung des Vertrages
9.1. Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf resp. Kündigung.
9.2. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen resp. ge-kündigt werden; der Widerruf oder die Kün-digung haben schriftlich zu erfolgen. Der Widerruf oder die Kündigung zur Unzeit ha-ben gemäss Art. 404 Abs. 2 OR Schadener-satzpflicht zur Folge. Ein Widerruf oder eine Kündigung zur Unzeit liegt vor, wenn der Widerruf oder die Kündigung ohne wichti-gen Grund in einem ungünstigen Moment erfolgt und der anderen Partei besondere Nachteile verursacht.
9.3. Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung er-brachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der ange-fallenen Auslagen zu bezahlen.
9.4. Bei Kündigung des Vertrages durch O-naccounting AG sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dul-den.
9.5. Unter besonderen Umständen, nament-lich wenn der Auftraggeber unlautere Ge-schäfte oder Geschäfte betreibt, die den Ruf von Onaccounting AG, ihrer Kunden oder Dienstanbieter beeinträchtigen können, kann der Auftrag fristlos gekündigt werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Ermässigung oder Erstattung von geschulde-ten oder bereits geleisteten Zahlungen.

10. Datenschutz
10.1. Der Kunde und Onaccounting AG hal-ten das anwendbare Datenschutzrecht, ins-besondere das Schweizerische Bundesge-setz über den Datenschutz und wo anwend-bar die Verordnung EU 2016 / 679 DSGVO, ein.
10.2. Vom Kunden oder im Auftrag des Kun-den zur Verfügung gestellte personenbezo-gene Daten können durch Onaccounting AG und Dritte im In- und Ausland verarbeitet werden. Allgemeine Informationen zur Be-arbeitung personenbezogener Daten durch Onaccounting AG befinden sich unter: https://onaccounting.ch/datenschutzerklaerung/
10.3. Onaccounting AG trifft dem Risiko an-gemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz personenbezoge-ner Daten.
10.4. Der Kunde wird Onaccounting AG nur personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wenn (i) diese für die Erbringung der Dienstleistung notwendig sind, (ii) diese rechtmässig erhoben wurden und (iii) etwai-ge erforderliche Zustimmungen der be-troffenen Datensubjekte vorliegen und die-se über die Verarbeitung informiert wurden

11. Digitaler Informationsaustausch
11.1. Die Parteien können für die Abwick-lung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speiche-rung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig be-einflusst werden sowie aus anderen Grün-den verloren gehen und verspätet oder un-vollständig ankommen. Jede Partei hat da-her in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer feh-lerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von in-haltlich oder technisch mangelhaften Ele-menten zu treffen.
11.2. Onaccounting AG trifft angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die Daten angemessen gegen Verlust und Dieb-stahl abgesichert sind. Onaccounting AG ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.
11.3. Onaccounting AG kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Onaccounting AG stellt jedoch sicher, dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann.
11.4. Bei all diesen Anwendungen steht O-naccounting AG für eine sorgfältige Erfül-lung ihrer Verpflichtungen sowie die Einhal-tung der schweizerischen gesetzlichen Vor-gaben ein. Sie kann aber keine Verantwor-tung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.
11.5. Onaccounting AG nutzt Software und Server in der Schweiz und im Ausland.

12. Aufbewahrungspflicht
12.1. Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Ein-haltung der gesetzlichen Vorschriften ver-antwortlich.
12.2. Die Onaccounting AG behält sich vor, von den ihr zur Verfügung gestellten Unter-lagen eine Kopie für ihre Dokumentation zu erstellen und stellt sicher, dass sie ihre Un-terlagen und Daten während zehn Jahren aufbewahrt.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1. Diese AGB können von Onaccounting AG jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.
13.2. Für den Auftrag ist schweizerisches Recht anwendbar.
13.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Gel-tung des übrigen Vertragsinhaltes hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch die gesetzlich zulässi-ge Bestimmung zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen oder vertraglichen Zwe-cken am nächsten kommt.
13.4. Als Gerichtsstand gilt das Domizil von Onaccounting AG.

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