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Allgemeine Geschäftsbedingungen Revision

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Revision

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen «AGB» regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die Onaccounting AG behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuellen AGB können unter https://onaccounting.ch/allgemeine_geschaeftsbedingungen_revision/ eingesehen werden.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages
2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.
2.2. Die Korrespondenz per E-Mail wird von den Parteien als Schriftform anerkannt.
2.3. Onaccounting AG steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.

3. Veröffentlichung und Verwendung von Berichten
3.1 Onaccounting AG übergibt dem Kunden die Ergebnisse ihrer Dienstleistungen «Berichte» schriftlich oder in elektronischer Form. Die Berichte sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Entwürfe, Zwischenberichte oder mündliche Auskünfte können Abweichungen vom unterzeichneten Bericht enthalten und sind nur mit schriftlicher Bestätigung von Onaccounting AG verbindlich.
3.2 Die Jahresrechnung und unser Revisionsbericht können als integrierte Bestandteile des Geschäftsberichtes oder anderer Dokumente einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diesfalls ist der Kunde dafür besorgt, dass der Revisionsbericht von Onaccounting AG nur zusammen mit der von Onaccounting AG geprüften Jahresrechnung verwendet wird und die übrigen Teile des Geschäftsberichtes oder andere Dokumente damit übereinstimmen. Der Kunde wird ein Exemplar des Geschäftsberichtes oder der anderen Dokumente Onaccounting AG vor Veröffentlichung bzw. Publikation unterbreiten. Dies gilt auch für allfällige Übersetzungen.
3.3. Andere Berichte sind für den Gebrauch und zur Information des Kunden bestimmt. Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Onaccounting AG darf der Kunde solche Berichte weder als Ganzes noch teilweise kopieren, offenlegen oder zitieren, es sei denn, der Kunde ist aufgrund von Gesetz oder behördlicher Anordnungen dazu verpflichtet. In diesem Falle hat der Kunde Onaccounting AG vorgängig schriftlich zu informieren.
3.4. Der Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Onaccounting AG weder den Namen noch das Logo von Onaccounting AG zitieren, reproduzieren oder in einer anderen Art und Weise verwenden.

4. Vertrauliche Informationen
4.1 Onaccounting AG kann im Zusammenhang mit dem Erbringen ihrer Dienstleistungen vertrauliche Unterlagen oder Informationen sowie Personendaten über das Geschäft des Kunden und dessen Angestellten erlangen «Vertrauliche Informationen». In Bezug auf vertrauliche Informationen hält sich Onaccounting AG an die Regelungen des Gesetzes sowie ihrer Aufsichtsbehörden und Standesorganisationen. Onaccounting AG wird vertrauliche Informationen offenlegen, soweit sie aufgrund von Gesetz oder behördlicher Verfügungen dazu verpflichtet ist.
4.2. Zusätzlich kann Onaccounting AG vertrauliche Informationen gegenüber ihren Mitarbeiter, fachkundige Dritte, sowie Unternehmen beizuziehen (Recht zur Substitution) offenlegen und von diesen bearbeiten lassen, soweit diese einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht unterstehen. Der Kunde entbindet Onaccounting AG von sämtlichen Verpflichtungen bezüglich der Vertraulichkeit (inkl. dem Revisionsgeheimnis), die eine solche Offenlegung verbieten würden.
4.3. Die Arbeitspapiere sind Eigentum von Onaccounting AG. Gestützt auf die Bestimmungen des Revisionsaufsichtsgesetzes bzw. des Finanzmarktaufsichtsgesetzes kann Onaccounting AG durch die eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde «RAB» sowie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht  «FINMA» zur Herausgabe von Arbeitspapieren aufgefordert werden. In solchen Fällen kann Onaccounting AG diese Arbeitspapiere auf Verlangen der RAB bzw. FINMA aushändigen. Die RAB und die FINMA können diese Arbeitspapiere anderen Behörden zugänglich machen.

5. Gewerbliche Schutzrechte
5.1. Der unterzeichnete Bericht gehört nach vollständiger Bezahlung dem Kunden zum Gebrauch gemäss der Vereinbarung.
5.2. Mit Ausnahme von vorbestehenden Immaterialgüterrechten des Kunden oder eines Dritten gehören sämtliche mit der Erbringung der Dienstleistungen und dem Bericht zusammenhängende Immaterialgüterechte (inklusive Know-how, Arbeitsmethoden und Arbeitsabläufe) Onaccounting AG.

6. Haftung
6.1. Onaccounting AG haftet für die gesetzlich vorgeschriebenen Revisionsdienstleistungen gemäss den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Onaccounting AG haftet, aus welchem Rechtsgrund auch immer und soweit gesetzlich zulässig, insgesamt auf maximal die Höhe des Onaccounting AG hierfür geschuldeten Honorars.

7. Vergütung
7.1. Die Onaccounting AG rechnet das Honorar gemäss Auftragsbestätigung ab. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen und dem effektiven Zeitaufwand. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
7.2. Ist in der Auftragsbestätigung ein Pauschalhonorar vereinbart worden und treten nicht vorhersehbare Umstände auf, die den Umfang des Mandates erhöhen, behält sich die Onaccounting AG vor, mit dem Auftraggeber ein geeigneteres Buchhaltungs-Abo zu definieren. Den Teuerungsausgleich wie auch Modelländerungen behält sich die Onaccounting AG ausdrücklich vor.
7.3. Bei Zahlungsverzug des fälligen Betrages kann Onaccounting AG die Erbringung der Dienstleistung ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung für den Auftraggeber aussetzen.
7.4. Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Onaccounting AG kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen, sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
7.5. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Ablauf der Zahlungsfrist auf der Honorarrechnung zur Zahlung fällig. Der Schuldner gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht wie vereinbart geleistet wird. Muss der Schuldner aufgrund eines Zahlungsverzugs gemahnt werden, werden ihm bei jeder Mahnung 40 Franken in Rechnung gestellt. Sämtliche weiteren Auslagen, welche im Kontext des Einzuges von überfälligen Forderungen entstehen, gehen zulasten des Schuldners. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden.
7.6. Die Personen, die eine Dienstleistung der Onaccounting AG beantragen und für die Gesellschaft verantwortlich sind, haften solidarisch für die Rechnung. Bei der Prüfung von Liquidationen übernimmt der Auftraggeber als natürliche Person und nicht die zu prüfende Gesellschaft immer die entstandenen Kosten.

8. Mitwirkung des Kunden
8.1. Der Auftraggeber stellt Onaccounting AG zeitgerecht und ohne besondere Aufforderung alle für das Erbringen der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Zudem informiert der Kunde Onaccounting AG rechtzeitig über Ereignisse und Umstände, welche für das Erbringen der Dienstleistungen relevant sein können. Dies gilt auch für solche Unterlagen, Informationen, Ereignisse oder Umstände, welche erst im Verlauf des Erbringens der Dienstleistungen oder, falls der Bericht einer Generalversammlung vorzulegen ist, nach Ablieferung des Berichtes bis zur Generalversammlung bekannt werden.
8.2. Onaccounting AG geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind. Bei Revisionsdienstleistungen wird der Kunde Onaccounting AG eine unterzeichnete Vollständigkeitserklärung abgeben, zusammen mit einem unterschriebenen Exemplar des der Vereinbarung entsprechenden Prüfungsgegenstands (wie insb. Jahresrechnung oder andere Dokumente). In allen anderen Fällen stellt der Kunde Onaccounting AG auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Unterlagen zu.
8.3. Führt Onaccounting AG auf Wunsch des Kunden oder aufgrund eigener Einschätzung aus Effizienzgründen, bedingt durch die Art der Dienstleistungen, ihre Arbeit in den Lokalitäten des Kunden durch oder nutzt sie die Computersysteme oder Telefonsysteme des Kunden, trifft der Kunde ohne Kostenfolge für Onaccounting AG die erforderlichen Vorkehrungen betreffend Zugang, Sicherheit, IT-Sicherheit, Räumlichkeiten, Lizenzen, Zustimmungen etc.

9. Beendigung des Vertrages
9.1. Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf resp. Kündigung.
9.2. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen resp. gekündigt werden; der Widerruf oder die Kündigung haben schriftlich zu erfolgen. Der Widerruf oder die Kündigung zur Unzeit haben gemäss Art. 404 Abs. 2 OR Schadenersatzpflicht zur Folge. Ein Widerruf oder eine Kündigung zur Unzeit liegt vor, wenn der Widerruf oder die Kündigung ohne wichtigen Grund in einem ungünstigen Moment erfolgt und der anderen Partei besondere Nachteile verursacht.
9.3. Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.
9.4. Bei Kündigung des Vertrages durch Onaccounting AG sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
9.5. Unter besonderen Umständen, namentlich, wenn der Auftraggeber unlautere Geschäfte oder Geschäfte betreibt, die den Ruf von Onaccounting AG, ihrer Kunden oder Dienstanbieter beeinträchtigen können, kann der Auftrag fristlos gekündigt werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Ermässigung oder Erstattung von geschuldeten oder bereits geleisteten Zahlungen.

10. Datenschutz
10.1. Der Kunde und Onaccounting AG halten das anwendbare Datenschutzrecht, insbesondere das schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz und wo anwendbar die Verordnung EU 2016 / 679 DSGVO, ein.
10.2. Vom Kunden oder im Auftrag des Kunden zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten können durch Onaccounting AG und Dritte im In- und Ausland verarbeitet werden. Allgemeine Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten durch Onaccounting AG befinden sich unter: https://onaccounting.ch/datenschutzerklaerung/
10.3. Onaccounting AG trifft dem Risiko angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
10.4. Der Kunde wird Onaccounting AG nur personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wenn (i) diese für die Erbringung der Dienstleistung notwendig sind, (ii) diese rechtmässig erhoben wurden und (iii) etwaige erforderliche Zustimmungen der betroffenen Datensubjekte vorliegen und diese über die Verarbeitung informiert wurden

11. Digitaler Informationsaustausch
11.1. Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.
11.2. Onaccounting AG trifft angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Onaccounting AG ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.
11.3. Onaccounting AG kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Onaccounting AG stellt jedoch sicher, dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann.
11.4. Bei all diesen Anwendungen steht Onaccounting AG für eine sorgfältige Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Sie kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.
11.5. Onaccounting AG nutzt Software und Server in der Schweiz und im Ausland.

12. Aufbewahrungspflicht
12.1. Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
12.2. Die Onaccounting AG behält sich vor, von den ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Kopie für ihre Dokumentation zu erstellen und stellt sicher, dass sie ihre Unterlagen und Daten während zehn Jahren aufbewahrt.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1. Diese AGB können von Onaccounting AG jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.
13.2. Für den Auftrag ist schweizerisches Recht anwendbar.
13.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung des übrigen Vertragsinhaltes hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch die gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen oder vertraglichen Zwecken am nächsten kommt.
13.4. Als Gerichtsstand gilt das Domizil von Onaccounting AG.

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