Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Treuhand
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Treuhand
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen «AGB» regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspar-teien. Die Onaccounting AG behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuel-len AGB können unter https://onaccounting.ch/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ eingesehen werden.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Be-standteile bedarf der Schriftform.
2.2. Die Korrespondenz per E-Mail wird von den Parteien als Schriftform anerkannt.
2.3. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs-gemässer Berufsausübung ausgeführt.
2.4. Von dem Auftraggeber genannte Tatsachen, insbe-sondere Zahlenangaben, werden, soweit nicht offensicht-lich unrichtig, als richtig zugrunde gelegt.
2.5. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ord-nungsmässigkeit der übergebenen Unterlagen und Zah-len, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
3. Datenschutz / Verschwiegenheitspflicht / Einwilli-gung betreffend Datenaufbewahrung und Datenweiter-gabe
3.1. Die Onaccounting AG verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen und nicht öffentlich zugänglich oder ihr bereits bekannt sind oder die ihr von Dritten zugänglich gemacht werden, die von den Tatsa-chen rechtmässig Kenntnis haben und diesbezüglich keiner Pflicht zur Verschwiegenheit unterliegen, Still-schweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftragge-ber sie von dieser Verpflichtung entbindet. Die Ver-schwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und gilt auch für Dritte (vgl. 4. Mitwirkung Dritter).
3.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass O-naccounting AG sowie die von ihr für die Leistungser-bringung beigezogenen Dritten, Informationen und Da-ten des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeitenden (Finanzinformationen und Personendaten) im In- und Ausland bearbeiten und aufbewahren und entbindet die Onaccounting AG, soweit anwendbar, von ihrer Geheim-haltungspflicht. Die Onaccounting AG trifft angemessene Vorkehrungen bezüglich Geheimhaltung und Daten-schutz.
4. Mitwirkung Dritter
Zur Ausführung des Auftrages ist die Onaccounting AG (in Absprache mit dem Auftraggeber) berechtigt, Mitar-beiter, fachkundige Dritte, sowie Unternehmen beizuzie-hen (Recht zur Substitution).
5. Mängelbeseitigung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der Onaccouting AG ist Gelegenheit zur Nach-besserung zu geben.
6. Haftung
6.1. Die Onaccounting AG haftet für eigenes sowie für das Verschulden der Erfüllungshilfen. Die Onaccounting AG haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis (Art. 398 Abs. 1 OR).
6.2. Die Haftung der Onaccounting AG für Schäden, ver-ursacht durch leichte und mittlere Fahrlässigkeit, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Ebenso haftet die Onaccounting AG nicht für Schäden der von ihr beigezogenen Hilfspersonen, soweit jene infolge leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen der Onac-counting AG gelten nicht bei Verletzung von Leben, Kör-per und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzli-cher Regelungen.
6.3. Die Onaccounting AG lehnt jegliche Haftung für das Resultat der Anwendung der IT-Applikationen ab. Dies schliesst auch Datenverluste infolge von eventuellen Systemfehlern mit ein.
7. Haftungsausschluss Steuern
7.1. Die in der Steuererklärung gemachten Angaben, Ausführungen und Berechnungen basieren auf den vom Auftraggeber gemachten Angaben und Informationen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit Onaccounting AG nicht überprüfen kann. Bei fehlenden Informationen können allenfalls Erfahrungs- oder Schätzwerte einge-setzt werden. Allfällige Praxisänderungen der Steuerbe-hörden bleiben stets vorbehalten.
7.2. Das Steuerbudget (Steuerberechnung) in den Unter-lagen dient zur Ermittlung des mutmasslichen Steuerbe-trages. Die Berechnung basiert auf den vorhandenen Unterlagen und Informationen und den vom Gemeinde-steueramt noch ungeprüften Daten und kann deshalb vom definitiven Steuerbetrag abweichen. Das Resultat stellt keine verbindliche Auskunft dar.
7.3. Die Erstellung der Steuererklärung durch Onac-counting AG ersetzt die abschliessende Kontrolle durch den Auftraggeber nicht.
8. Vergütung
8.1. Die Onaccounting AG rechnet das Honorar gemäss Auftragsbestätigung ab.
8.2. Ist in der Auftragsbestätigung ein Pauschalhonorar vereinbart worden und treten nicht vorhersehbare Um-stände auf, die den Umfang des Mandates erhöhen, be-hält sich die Onaccounting AG vor, mit dem Auftraggeber ein geeigneteres Buchhaltungs-Abo zu definieren. Den Teuerungsausgleich wie auch Modelländerungen behält sich die Onaccounting AG ausdrücklich vor.
8.3. Bei Zahlungsverzug des fälligen Betrages kann O-naccounting AG die Erbringung der Dienstleistung ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung für den Auf-traggeber aussetzen.
9. Pflichten des Auftraggebers
9.1. Onaccounting AG hat die Weisungen des Auftragge-bers grundsätzlich zu befolgen. Der Auftraggeber darf Onaccounting AG jedoch keine Weisungen erteilen, durch deren Ausführungen Onaccounting AG gegen rechtliche Bestimmungen sowie ihre anerkannten Stan-desregeln verstossen würde.
9.2. Der Auftraggeber ist zum Ersatz von aussergewöhn-lichen Aufwendungen verpflichtet, die Onaccounting AG im Rahmen des Treuhandverhältnisses entstehen. Vo-raussetzung ist, dass sie aufgrund gesetzlicher oder ver-traglicher Verpflichtungen nötig waren oder dass der Auftraggeber die Auslagen bewilligt hat. (z.B. für Behör-den, Notariate und andere Beauftragte)
9.3. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemässen Erledigung des Auf-trags erforderlich ist. Insbesondere hat er Onaccounting AG unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, so dass Onaccounting AG eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Um-stände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeu-tung sein können. Der Auftraggeber hat alles zu unterlas-sen, was die Unabhängigkeit von Onaccounting AG be-einträchtigen könnte. Der Auftraggeber achtet das schweizerische Rechtssystem und richtet sein Handeln danach aus.
9.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine eigenen IT-Systeme so einzurichten, dass weder die Sicherheit noch die Integrität der IT-Hard- oder Software, welche Onac-counting AG zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beein-trächtigt werden.
9.5. Werden Unterlagen und Belege digitalisiert an die Onaccounting AG eingereicht, obliegt die gesetzeskon-forme Aufbewahrung der Unterlagen und Belege dem Auftraggeber.
10. Beendigung des Vertrages
10.1. Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf resp. Kündigung.
10.2. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen resp. gekündigt werden; der Widerruf oder die Kündigung haben schriftlich zu erfol-gen. Der Widerruf oder die Kündigung zur Unzeit haben gemäss Art. 404 Abs. 2 OR Schadenersatzpflicht zur Folge. Ein Widerruf oder eine Kündigung zur Unzeit liegt vor, wenn der Widerruf oder die Kündigung ohne wichti-gen Grund in einem ungünstigen Moment erfolgt und der anderen Partei besondere Nachteile verursacht.
10.3. Widerruft der Auftraggeber den Auftrag, so hat Onaccounting AG Anspruch auf die Vergütung der geleis-teten Arbeit, respektive die vereinbarte Monatspauscha-le ist bis zum Ende des angebrochenen Monats durch den Auftraggeber zu bezahlen. Es erfolgt keine Rückerstat-tung.
10.4. Bei Kündigung des Vertrages durch Onaccounting AG sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
10.5. Unter besonderen Umständen, namentlich wenn der Auftraggeber unlautere Geschäfte oder Geschäfte betreibt, die den Ruf von Onaccounting AG, ihrer Kunden oder Dienstanbieter beeinträchtigen können, kann der Auftrag fristlos gekündigt werden. In solchen Fällen be-steht kein Anspruch auf Ermässigung oder Erstattung von geschuldeten oder bereits geleisteten Zahlungen.
11. Aufbewahrungspflicht
Für die Aufbewahrung der Jahresrechnung und der Buchhaltung sowie aller weiteren Dokumente gemäss handels- und steuerrechtlichen Vorschriften ist der Auf-traggeber verantwortlich. Die Onaccounting AG behält sich vor, von den ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Kopie für ihre Dokumentation zu erstellen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1. Diese AGB können von Onaccounting AG jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als geneh-migt.
12.2. Für den Auftrag ist schweizerisches Recht anwend-bar.
12.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung des übrigen Ver-tragsinhaltes hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch die gesetzlich zuläs-sige Bestimmung zu ersetzen, welche den wirt-schaftlichen oder vertraglichen Zwecken am nächsten kommt.
12.4. Als Gerichtsstand gilt das Domizil von Onac-counting AG.