Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Umfang und Ausführung des Auftrages
1.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.
1.2. Die Korrespondenz per E-Mail wird von den Parteien als Schriftform anerkannt.
1.3. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt.
1.4. Von dem Auftraggeber genannte Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, werden, soweit nicht offensichtlich unrichtig, als richtig zugrunde gelegt.
1.5. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungs-mässigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
- Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen «AGB» regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die OnAccounting KmG behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuellen AGB können unter https://onaccounting.ch/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ eingesehen werden.
- Datenschutz / Verschwiegenheitspflicht / Einwilligung betreffend Datenaufbewahrung und Datenweitergabe
3.1. Die OnAccounting KmG verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen und nicht öffentlich zugänglich oder ihr bereits bekannt sind oder die ihr von Dritten zugänglich gemacht werden, die von den Tatsachen rechtmässig Kenntnis haben und diesbezüglich keiner Pflicht zur Verschwiegenheit unterliegen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und gilt auch für Dritte (vgl. 4. Mitwirkung Dritter).
3.2. Die OnAccounting KmG sowie die von ihr für die Leistungs-erbringung beigezogenen Dritten halten bei der Datenbearbeitung die schweizerische Datenschutzgesetzgebung ein.
- Mitwirkung Dritter
Zur Ausführung des Auftrages ist die OnAccounting KmG (in Ab-sprache mit dem Auftraggeber) berechtigt, Mitarbeiter, fach-kundige Dritte, sowie Unternehmen beizuziehen (Recht zur Substitution).
- Mängelbeseitigung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der OnAccouting KmG ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
6. Haftung
6.1. Die OnAccounting KmG haftet für eigenes sowie für das Verschulden der Erfüllungshilfen. Die OnAccounting KmG haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis (Art. 398 Abs. 1 OR).
6.2. Die Haftung der OnAccounting KmG für Schäden, verursacht durch leichte und mittlere Fahrlässigkeit, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Ebenso haftet die OnAccounting KmG nicht für Schäden der von ihr beigezogenen Hilfspersonen, soweit jene infolge leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen der OnAccounting KmG gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
6.3. Die OnAccounting KmG lehnt jegliche Haftung für das Resultat der Anwendung der IT-Applikationen ab. Dies schliesst auch Datenverluste infolge von eventuellen Systemfehlern mit ein.
- Vergütung
7.1. Die Preise für die jeweiligen Buchhaltungs-Abos sowie für allfällige Add-Ons werden individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung definiert. Es wird keine Einrichtungspauschale verrechnet. Die Einrichtung der Buchhaltung erfolgt bei Abschluss eines Buchhaltungs-Abos kostenlos. Bei Veränderungen der Unternehmensstruktur des Auftraggebers, wie beispielsweise Umsatzwachstum, Erhöhung der Mitarbeiter oder der zu verbuchenden Belege, behält sich die OnAccounting KmG vor, mit dem Auftraggeber ein geeigneteres Buchhaltungs-Abo zu definieren. Den Teuerungsausgleich wie auch Modelländerungen behält sich die OnAccounting KmG ausdrücklich vor.
7.2. Bei Zahlungsverzug des fälligen Betrages kann OnAccounting KmG die Erbringung der Dienstleistung ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung für den Auftraggeber aussetzen.
- Pflichten des Auftraggebers
8.1. OnAccounting KmG hat die Weisungen des Auftraggebers grundsätzlich zu befolgen. Der Auftraggeber darf OnAccounting KmG jedoch keine Weisungen erteilen, durch deren Ausführungen OnAccounting KmG gegen rechtliche Bestimmungen sowie ihre anerkannten Standesregeln verstossen würde.
8.2. Der Auftraggeber ist zum Ersatz von aussergewöhnlichen Aufwendungen verpflichtet, die OnAccounting KmG im Rahmen des Treuhandverhältnisses entstehen. Voraussetzung ist, dass sie aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen nötig waren oder dass der Auftraggeber die Auslagen bewilligt hat. (z.B. für Behörden, Notariate und andere Beauftragte)
8.3. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemässen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er OnAccounting KmG unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, so dass OnAccounting KmG eine ange-messene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von OnAccounting KmG beeinträchtigen könnte. Der Auftraggeber achtet das schweizerische Rechtssystem und richtet sein Handeln danach aus.
8.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine eigenen IT-Systeme so einzurichten, dass weder die Sicherheit noch die Integrität der IT-Hard- oder Software, welche OnAccounting KmG zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt werden.
- Beendigung des Vertrages
9.1. Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf resp. Kündigung.
9.2. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen resp. gekündigt werden; der Widerruf oder die Kündigung haben schriftlich zu erfolgen. Der Widerruf oder die Kündigung zur Unzeit haben gemäss Art. 404 Abs. 2 OR Schadenersatzpflicht zur Folge. Ein Widerruf oder eine Kündigung zur Unzeit liegt vor, wenn der Widerruf oder die Kündigung ohne wichtigen Grund in einem ungünstigen Moment erfolgt und der anderen Partei besondere Nachteile verursacht.
9.3. Widerruft der Auftraggeber den Auftrag, so hat OnAccounting KmG Anspruch auf die Vergütung der geleisteten Arbeit, und die vereinbarte Monatspauschale ist bis zum Ende des angebrochenen Monats durch den Auftraggeber zu bezahlen. Es erfolgt keine Rückerstattung.
9.4. Bei Kündigung des Vertrages durch OnAccounting KmG sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
9.5. Unter besonderen Umständen, namentlich wenn der Auftraggeber unlautere Geschäfte oder Geschäfte betreibt, die den Ruf von OnAccounting KmG, ihrer Kunden oder Dienstanbieter beeinträchtigen können, kann der Auftrag fristlos gekündigt werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Ermässigung oder Erstattung von geschuldeten oder bereits geleisteten Zahlungen.
- Aufbewahrungspflicht
10.1. OnAccounting KmG hat die Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn OnAccounting KmG den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
10.2. Zu den Handakten gehören alle Schriftstücke, die OnAccounting KmG aus Anlass ihrer beruflichen Tätigkeit vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat.
- Haftungsausschluss Steuern
11.1. Die in der Steuererklärung gemachten Angaben, Ausführung-en und Berechnungen basieren auf den vom Auftraggeber gemachten Angaben und Informationen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit OnAccounting KmG nicht überprüfen kann. Bei fehlenden Informationen können allenfalls Erfahrungs- oder Schätzwerte eingesetzt werden. Allfällige Praxisänderungen der Steuerbehörden bleiben stets vorbehalten.
11.2. Das Steuerbudget (Steuerberechnung) in den Unterlagen dient zur Ermittlung des mutmasslichen Steuerbetrages. Die Berechnung basiert auf den vorhandenen Unterlagen und Informationen und den vom Gemeindesteueramt noch ungeprüften Daten und kann deshalb vom definitiven Steuerbetrag abweichen. Das Resultat stellt keine verbindliche Auskunft dar.
11.3. Die Erstellung der Steuererklärung durch OnAccounting KmG ersetzt die abschliessende Kontrolle durch den Auftraggeber nicht.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1. Für den Auftrag ist schweizerisches Recht anwendbar.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung des übrigen Vertragsinhaltes hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch die gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen oder vertraglichen Zwecken am nächsten kommt.
12.3. Als Gerichtsstand gilt das Domizil von OnAccounting KmG.