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Allgemeine Geschäftsbedingungen Treuhand

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Treuhand

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen «AGB» regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die Onaccounting AG behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuellen AGB können unter https://onaccounting.ch/allgemeine-geschaeftsbedingungen_treuhand/ eingesehen werden.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages
2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.
2.2. Die Korrespondenz per E-Mail wird von den Parteien als Schriftform anerkannt.
2.3. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt.
2.4. Von dem Auftraggeber genannte Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, werden, soweit nicht offensichtlich unrichtig, als richtig zugrunde gelegt.
2.5. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmässigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

3. Datenschutz / Verschwiegenheitspflicht / Einwilligung betreffend Datenaufbewahrung und Datenweitergabe
3.1. Die Onaccounting AG verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Kontext der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen und nicht öffentlich zugänglich oder ihr bereits bekannt sind oder die ihr von Dritten zugänglich gemacht werden, die von den Tatsachen rechtmässig Kenntnis haben und diesbezüglich keiner Pflicht zur Verschwiegenheit unterliegen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und gilt auch für Dritte (vgl. 4. Mitwirkung Dritter).
3.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Onaccounting AG sowie die von ihr für die Leistungserbringung beigezogenen Dritten, Informationen und Daten des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeitenden (Finanzinformationen und Personendaten) im In- und Ausland bearbeiten und aufbewahren und entbindet die Onaccounting AG, soweit anwendbar, von ihrer Geheimhaltungspflicht. Die Onaccounting AG trifft angemessene Vorkehrungen bezüglich Geheimhaltung und Datenschutz.

4. Mitwirkung Dritter
Zur Ausführung des Auftrages ist die Onaccounting AG (in Absprache mit dem Auftraggeber) berechtigt, Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Unternehmen beizuziehen (Recht zur Substitution).

5. Mängelbeseitigung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Der Onaccounting AG ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

6. Haftung
6.1. Die Onaccounting AG haftet für eigenes sowie für das Verschulden der Erfüllungshilfen. Die Onaccounting AG haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis (Art. 398 Abs. 1 OR).
6.2. Die Haftung der Onaccounting AG für Schäden, verursacht durch leichte und mittlere Fahrlässigkeit, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Ebenso haftet die Onaccounting AG nicht für Schäden der von ihr beigezogenen Hilfspersonen, soweit jene infolge leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen der Onaccounting AG gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
6.3. Die Onaccounting AG lehnt jegliche Haftung für das Resultat der Anwendung der IT-Applikationen ab. Dies schliesst auch Datenverluste infolge von eventuellen Systemfehlern mit ein.

7. Haftungsausschluss Steuern
7.1. Die in der Steuererklärung gemachten Angaben, Ausführungen und Berechnungen basieren auf den vom Auftraggeber gemachten Angaben und Informationen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit Onaccounting AG nicht überprüfen kann. Bei fehlenden Informationen können allenfalls Erfahrungs- oder Schätzwerte eingesetzt werden. Allfällige Praxisänderungen der Steuerbehörden bleiben stets vorbehalten.
7.2. Das Steuerbudget (Steuerberechnung) in den Unterlagen dient zur Ermittlung des mutmasslichen Steuerbetrages. Die Berechnung basiert auf den vorhandenen Unterlagen und Informationen und den vom Gemeindesteueramt noch ungeprüften Daten und kann deshalb vom definitiven Steuerbetrag abweichen. Das Resultat stellt keine verbindliche Auskunft dar.
7.3. Die Erstellung der Steuererklärung durch Onaccounting AG ersetzt die abschliessende Kontrolle durch den Auftraggeber nicht.

8. Vergütung
8.1. Die Onaccounting AG rechnet das Honorar gemäss Auftragsbestätigung ab.
8.2. Ist in der Auftragsbestätigung ein Pauschalhonorar vereinbart worden und treten nicht vorhersehbare Umstände auf, die den Umfang des Mandates erhöhen, behält sich die Onaccounting AG vor, mit dem Auftraggeber ein geeigneteres Buchhaltungs-Abo zu definieren. Den Teuerungsausgleich wie auch Modelländerungen behält sich die Onaccounting AG ausdrücklich vor.
8.3. Bei Zahlungsverzug des fälligen Betrages kann Onaccounting AG die Erbringung der Dienstleistung ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung für den Auftraggeber aussetzen.

9. Pflichten des Auftraggebers
9.1. Onaccounting AG hat die Weisungen des Auftraggebers grundsätzlich zu befolgen. Der Auftraggeber darf Onaccounting AG jedoch keine Weisungen erteilen, durch deren Ausführungen Onaccounting AG gegen rechtliche Bestimmungen sowie ihre anerkannten Standesregeln verstossen würde.
9.2. Der Auftraggeber ist zum Ersatz von aussergewöhnlichen Aufwendungen verpflichtet, die Onaccounting AG im Rahmen des Treuhandverhältnisses entstehen. Voraussetzung ist, dass sie aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen nötig waren oder dass der Auftraggeber die Auslagen bewilligt hat. (z. B. für Behörden, Notariate und andere Beauftragte)
9.3. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemässen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er Onaccounting AG unaufgefordert, alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, sodass Onaccounting AG eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von Onaccounting AG beeinträchtigen könnte. Der Auftraggeber achtet das schweizerische Rechtssystem und richtet sein Handeln danach aus.
9.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine eigenen IT-Systeme so einzurichten, dass weder die Sicherheit noch die Integrität der IT Hard- oder Software, welche Onaccounting AG zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt werden.
9.5. Werden Unterlagen und Belege digitalisiert an die Onaccounting AG eingereicht, obliegt die gesetzeskonforme Aufbewahrung der Unterlagen und Belege dem Auftraggeber.

10. Beendigung des Vertrages
10.1. Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf resp. Kündigung.
10.2. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann jederzeit widerrufen resp. gekündigt werden; der Widerruf oder die Kündigung haben schriftlich zu erfolgen. Der Widerruf oder die Kündigung zur Unzeit haben gemäss Art. 404 Abs. 2 OR Schadenersatzpflicht zur Folge. Ein Widerruf oder eine Kündigung zur Unzeit liegt vor, wenn der Widerruf oder die Kündigung ohne wichtigen Grund in einem ungünstigen Moment erfolgt und der anderen Partei besondere Nachteile verursacht.
10.3. Widerruft der Auftraggeber den Auftrag, so hat Onaccounting AG Anspruch auf die Vergütung der geleisteten Arbeit, respektive die vereinbarte Monatspauschale ist bis zum Ende des angebrochenen Monats durch den Auftraggeber zu bezahlen. Es erfolgt keine Rückerstattung.
10.4. Bei Kündigung des Vertrages durch Onaccounting AG sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
10.5. Unter besonderen Umständen, namentlich, wenn der Auftraggeber unlautere Geschäfte oder Geschäfte betreibt, die den Ruf von Onaccounting AG, ihrer Kunden oder Dienstanbieter beeinträchtigen können, kann der Auftrag fristlos gekündigt werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Ermässigung oder Erstattung von geschuldeten oder bereits geleisteten Zahlungen.

11. Aufbewahrungspflicht
Für die Aufbewahrung der Jahresrechnung und der Buchhaltung sowie aller weiteren Dokumente gemäss handels- und steuerrechtlichen Vorschriften ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Onaccounting AG behält sich vor, von den ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Kopie für ihre Dokumentation zu erstellen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1. Diese AGB können von Onaccounting AG jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.
12.2. Für den Auftrag ist schweizerisches Recht anwendbar.
12.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung des übrigen Vertragsinhaltes hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch die gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen oder vertraglichen Zwecken am nächsten kommt.
12.4. Als Gerichtsstand gilt das Domizil von Onaccounting AG.

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